Bei der Umsetzung eines Onlineshops geht es längst nicht mehr nur um ein ansprechendes Design, eine übersichtliche Navigation und eine zuverlässige Technik. Auch gesetzliche Anforderungen entwickeln sich laufend weiter und müssen bei bestehenden sowie neuen Shops berücksichtigt werden.
Deshalb stand bei VERESdesign heute eine kleine Weiterbildung auf dem Programm: In einem Live-Webinar von eRecht24 informierte sich unsere Geschäftsführerin über die neuen Vorgaben zu Gewährleistungs- und Garantielabels sowie über den digitalen Produktpass.
Was ändert sich ab dem 27. September 2026?
Ab dem 27. September 2026 gelten in der EU neue Informationspflichten für den Verkauf von Konsumgütern. Händler müssen ihre Kundinnen und Kunden mithilfe einer einheitlichen Darstellung deutlicher über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informieren.
Das neue Gewährleistungslabel weist unter anderem darauf hin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der EU grundsätzlich von einer gesetzlichen Gewährleistung von mindestens zwei Jahren profitieren.
Bietet ein Hersteller zusätzlich eine bestimmte freiwillige Haltbarkeitsgarantie an, kann außerdem das neue EU-GARAN-Label erforderlich sein. Dieses informiert transparent über die Dauer der angebotenen Herstellergarantie.
Die Vorgaben betreffen nicht nur den stationären Handel, sondern auch Onlineshops. Dort müssen die vorgesehenen Informationen gut sichtbar und in der vorgeschriebenen Form eingebunden werden.
Was bedeutet das für Onlineshop-Betreiber?
Für Shopbetreiber heißt das vor allem: Bestehende Produktdarstellungen und Bestellprozesse sollten rechtzeitig überprüft werden.
Je nach Sortiment und angebotenen Garantien können Anpassungen an verschiedenen Stellen des Shops notwendig sein – beispielsweise auf Produktdetailseiten oder innerhalb des Bestellprozesses. Dabei geht es nicht nur darum, die vorgesehenen Hinweise einzufügen. Sie müssen auch gut erkennbar sein und technisch sauber in das bestehende Shopdesign integriert werden.
Welche konkreten Anforderungen für einen Shop gelten, hängt unter anderem vom Sortiment, den angebotenen Garantien und dem jeweiligen Absatzmarkt ab. Eine individuelle rechtliche Prüfung kann daher sinnvoll sein.
Weiterbildung gehört für uns dazu
Als Agentur möchten wir aktuelle Entwicklungen frühzeitig kennen – besonders dann, wenn sie die von uns umgesetzten oder betreuten Onlineshops betreffen.
Regelmäßige Weiterbildungen helfen uns dabei, neue Anforderungen bei der technischen und gestalterischen Umsetzung zu berücksichtigen und unsere Kundinnen und Kunden rechtzeitig auf anstehende Änderungen hinzuweisen.
Heute also: Webinar, Notizen und neue Erkenntnisse. Als Nächstes geht es zurück an die Kundenprojekte – und an die entsprechenden Shop-Updates. 😊
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die rechtliche Prüfung eines konkreten Onlineshops empfehlen wir die Beratung durch eine entsprechend qualifizierte Stelle.

Inhaberin von VERESdesign, spezialisiert auf Web- und Corporate Design




